Sichern Sie sich jetzt den neuen Sanierungsbonus. Wir beraten Sie dazu gerne weiter.
Kontaktieren Sie uns gerne unter 01 / 277-21-0 für weitere Informationen!
Liebe Kunden,
in diesem Abschnitt finden Sie eine Übersicht über die aktuell verfügbaren Förderungen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen zum Stand August 2024 vorliegen und sich jederzeit ändern können.
Bei Interesse stellen wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und unterstützen Sie bestmöglich während des gesamten Prozesses.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Voraussetzungen für die Förderung:
Sie sind Mieter oder Eigentümer einer Wohnung
Sie verfügen über eine Zustimmungserklärung des Hauseigentümers
Der Ort des Fenstereinbaus muss Ihr Hauptwohnsitz sein
Die Nutzfläche sollte zwischen 22 und 150 Quadratmetern liegen
Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein
Sie planen den Austausch aller Fenster
Die Förderung beträgt 35% der Kosten, maximal jedoch 15.000 Euro
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-mehrgeschossiger-wohnbau-2023/2024
Die Förderung für thermische Sanierungen in mehrgeschossigen Wohnanlagen und Reihenhausanlagen, die älter als 15 Jahre sind:
Privatpersonen können einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 9.000 Euro beantragen, der 30% der gesamten Investitionskosten abdeckt.
Voraussetzungen sind:
Ein aktuelles Gesamtsanierungskonzept
Der Austausch von mindestens 75% der Fenster
Die Förderung gilt sowohl für den Austausch und die Sanierung von Fenstern in Wohnungen innerhalb mehrgeschossiger Gebäude als auch für Fenster und Außentüren
https://handwerkerbonus.gv.at/
Es werden 20% der reinen Arbeitskosten (Nettokosten) gefördert.
Bei jeder Einreichung sind bis zu 2.000 Euro für den Fenstertausch enthalten.
Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen
Sie haben Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich und lassen an dieser Adresse Arbeiten durchführen
Für das Jahr 2024 können Förderungen für förderbare Kosten von bis zu 10.000 Euro beantragt werden
Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. März bis 31. Dezember 2024 liegen
Damit sich die Wiener für Hitzetage besser rüsten können, legt die Stadt eine Förderung für Sonnenschutzmaßnahmen an Fenstern und Balkontüren auf. Geld gibt es für die Außenanbringung von Rollläden, Jalousien, Markisen und Co.
Wien startet eine „Verschattungsoffensive“. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Stadt 50 Prozent der Kosten, allerdings maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit. Zum Erhalt einer Förderung muss das nachzurüstende Gebäude mehr als 20 Jahre alt sein. Die Rechnung und ein Qualitätsnachweis müssen in der MA 50 (Wohnbauförderung) vorgelegt werden.
Hauseigentümer muss zustimmen
Für Mieter gilt, dass auch der Hauseigentümer der Anbringung zustimmen muss. Die Förderung steht auch Gemeindebaubewohnern zu. In Schutzzonen ist eine Bewilligung seitens der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) einzuholen.
Die Aktion startet mit dem vorgesehenen Gemeinderatsbeschluss im Dezember und läuft bis Ende 2025.
zusammengefasst bedeutet dies:
Voraussetzungen:
Die zu sanierende Wohnung ist Ihr Hauptwohnsitz
Sie sind Mieter oder Eigentümer der Wohnung
Die Förderung gilt für mehrgeschossige Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten
Es wird ein Betrag von 50 Prozent der angemessenen nachgewiesenen Kosten gewährt, jedoch maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
JETZT NEU:
auch bei Gebäuden in Schutzzonen (also insbesondere Wohnungen in den innerstädtischen Bezirken Wiens) sind seit neuestem Außenjalousien möglich!
Hier für ist eine Genehmigung der Baupolizei erforderlich
Wir beraten Sie gerne!
https://wien.orf.at/stories/3270021/
Hier gibt’s diese Information zum Ausdrucken als PDF.